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Änderungen an „Umsetzung §49b: Bagatellgrenze“

Titel (Deutsch)

  • +Umsetzung §49b: Bagatellgrenze

Beschreibung (Deutsch)

  • +

    Um kleine Bauprojekte nicht übermäßig zu belasten, führt die BZO-Revision eine Bagatellgrenze ein: Projekte unterhalb einer festgelegten Schwelle – Areale, deren zusätzliche Ausnützung um weniger als 650 m² steigt – unterliegen nicht der Pflicht zur Schaffung gemeinnützigen Wohnraums gemäss §49b. Diese Regelung soll Planungssicherheit schaffen und kleinere Entwicklungen nicht durch administrative oder wirtschaftliche Hürden behindern.

Anweisungen zur Teilnahme (Deutsch)

  • +

    Welche Bagatellgrenze findest du angemessen – und warum? Ist die Ausnahme für kleine Projekte sinnvoll, oder riskierst du damit, dass die gemeinnützige Wohnraumförderung zu leicht umgangen wird? Wie kannst du dir eine gute Balance zwischen Flexibilität und sozialer Verantwortung vorstellen?


Informationsaktualisierungen (Deutsch)

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