Umsetzung §49b: Bagatellgrenze

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Um kleine Bauprojekte nicht übermässig zu belasten, führt die BZO-Revision eine Bagatellgrenze ein: Projekte unterhalb einer festgelegten Schwelle – Areale, deren zusätzliche Ausnützung um weniger als 650 m² steigt – unterliegen nicht der Pflicht zur Schaffung gemeinnützigen Wohnraums gemäss §49b. Diese Regelung soll Planungssicherheit schaffen und kleinere Entwicklungen nicht durch administrative oder wirtschaftliche Hürden behindern.

👉🏻 Welche Bagatellgrenze findest du angemessen – und warum?

👉🏻 Ist die Ausnahme für kleine Projekte sinnvoll, oder riskierst du damit, dass die gemeinnützige Wohnraumförderung zu leicht umgangen wird?

👉🏻 Wie kannst du dir eine gute Balance zwischen Flexibilität und sozialer Verantwortung vorstellen?

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