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Wie lautet die Zusammenfassung oder Schlussfolgerung dieser Debatte?

Umsetzung §49b: 75% gemeinnütziger Wohnraum

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Die BZO-Revision sieht vor, in bestimmten Gebieten mit erhöhter Verdichtung die Vorgabe von §49b BZO umzusetzen – also die Pflicht, mindestens 75 % des neu geschaffenen Wohnraums als gemeinnützig zu realisieren. Diese Regelung zielt darauf ab, bezahlbaren Wohnraum in wachsenden Quartieren systematisch zu sichern und die soziale Mischung zu fördern. Die konkrete Anwendung erfolgt flächenspezifisch und wird in den jeweiligen Planungszonen oder Baurechtsverträgen festgelegt.

👉🏻 Was hältst du von der 75%-Vorgabe für gemeinnützigen Wohnraum?

👉🏻Ist diese Quote für dich realistisch umsetzbar – oder birgt sie Risiken für die Projektentwicklung?

👉🏻 Wie wirkt sich das deiner Meinung nach auf die Wohnungsversorgung und die Quartiersentwicklung aus?

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